v. Reden und Ebert Steuerberatungsgesellschaft mbH

 

Infothek

Zurück zur Übersicht
Steuern / Umsatzsteuer 
Mittwoch, 02.10.2024

Für „Milchersatzprodukte“ pflanzlichen Ursprungs kein ermäßigter Umsatzsteuersatz

„Milchersatzprodukte” pflanzlichen Ursprungs (im Streitfall: aus Soja, Reis oder Hafer hergestellte Getränke bzw. vegane Milchalternativen) sind keine Milch oder Milchmischgetränke im Sinne von Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 UStG und unterliegen daher dem Regelsteuersatz. So entschied das Finanzgericht Baden-Württemberg (Az. 1 K 232/24).

Lediglich ergänzend sei – und dies auch nur zur Anwendung der Nr. 35 der Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 – darauf hingewiesen, dass allenfalls der Gesetzgeber eine ausdrückliche Ausnahme in die betreffenden Bestimmungen der Anlage einfügen könnte.

Die Klage sei hier unbegründet. Das Gericht gehe davon aus, dass sich der im Antrag genannte Betrag vor Abzug der weiterhin geltend gemachten Vorsteuerbeträge errechne.

Zurück zur Übersicht

Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.

 

Kontakt Rostock

v. Reden und Ebert Steuerberatungsgesellschaft mbH

Doberaner Straße 110
18057 Rostock

Telefon:
+49 381 203730
Fax: 
+49 381 2037320
E-Mail:

 ---------------------------------------------------- 

Kontakt Ribnitz-Damgarten

v. Reden und Ebert Steuerberatungsgesellschaft mbH

Am Markt  9
18311 Ribnitz Damgarten

Telefon:
+49 3821 813158
Fax: 
+49 3821 813159
E-Mail:

 -----------------------------------------------------

--------------------------------------------------------